Falsche Inkassoforderung: Rechte bei Fehlern und überhöhten Kosten

Eine Inkassoforderung ist nicht automatisch berechtigt, nur weil ein Inkassounternehmen sie geltend macht. Schuldner dürfen der Forderung schriftlich widersprechen, eine Aufschlüsselung verlangen und überhöhte Kosten zurückweisen – eine Zahlungspflicht entsteht erst, wenn die zugrunde liegende Forderung tatsächlich besteht und korrekt berechnet ist.

Woran erkennt man eine fehlerhafte Inkassoforderung?

Typische Fehlerquellen sind eine falsche oder fehlende Angabe des ursprünglichen Gläubigers, ein fehlender Vertrags- oder Rechnungsbezug, ein bereits beglichener Betrag oder eine Forderung, die schlicht nicht existiert – etwa bei Identitätsverwechslungen oder Vertragsabschlüssen Dritter. Seit der RDG-Reform 2014 muss ein Erstschreiben bestimmte Pflichtangaben enthalten, unter anderem Name des Auftraggebers, Forderungsgrund und eine Aufschlüsselung nach Haupt-, Zins- und Inkassoforderung. Fehlen diese Angaben oder wirken sie widersprüchlich, ist das ein erstes Warnsignal.

Welche Rechte haben Schuldner bei Zweifeln an der Forderung?

Ein formloser schriftlicher Widerspruch gegen ein Inkassoschreiben ist jederzeit möglich – anders als beim gerichtlichen Mahnbescheid gibt es dafür keine gesetzliche Frist und kein amtliches Formular. Wer die Forderung ganz oder teilweise bestreitet, sollte das konkret benennen: falscher Betrag, unbekannter Vertrag, bereits gezahlt oder verjährt. Eine allgemeine Zahlungsaufforderung begründet für sich genommen keinen Beweis; im Streitfall muss der Gläubiger das Bestehen der Forderung nachweisen, nicht der Schuldner deren Nichtbestehen.

Was tun bei überhöhten Inkassokosten?

Die Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten richtet sich nach der Geschäftsgebühr Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG und darf die Kosten nicht übersteigen, die bei Einschaltung eines Rechtsanwalts entstanden wären. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.12.2022 (VIII ZR 81/21) bestätigt, dass Inkassokosten grundsätzlich als Verzugsschaden erstattungsfähig sind, solange die Beauftragung aus Sicht des Gläubigers zur Rechtsverfolgung erforderlich und geeignet war. Bestreitet der Schuldner die Forderung bereits gegenüber dem Gläubiger, entfällt ab diesem Zeitpunkt nach § 254 Abs. 2 BGB regelmäßig die Erstattungsfähigkeit weiterer Inkasso- oder Anwaltskosten – ein früher, klarer Widerspruch kann also spätere Kostenerhöhungen begrenzen. Mit Urteil vom 19.02.2025 (VIII ZR 138/23) stellte der BGH zudem klar, dass die Erstattungsfähigkeit auch bei konzerneigenen Inkassounternehmen nicht an der Organisationsstruktur scheitert, solange die Inkassotätigkeit tatsächlich erbracht wurde.

Wie fordert man eine Aufschlüsselung der Forderung an?

Ein schriftliches Schreiben mit der Bitte um Offenlegung von Vertragsgrundlage, Rechnungsnummer, Hauptforderung, Verzugszinsen und separat ausgewiesenen Inkassokosten genügt. Registrierte Inkassodienstleister sind aufgrund ihrer Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister zu einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung verpflichtet. Bleibt die Antwort unklar oder aus, ist das ein Argument dafür, die Zahlung bis zur Klärung zurückzuhalten.

Was passiert, wenn man einfach nicht reagiert?

Bleibt ein Inkassoschreiben unbeantwortet, kann der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das Mahngericht prüft dabei nur formale Angaben, nicht ob die Forderung inhaltlich berechtigt ist – wer einen Mahnbescheid erhält, muss also erneut und fristgebunden widersprechen, sonst droht ein Vollstreckungsbescheid. Eine bereits im Vorfeld dokumentierte Bestreitung gegenüber dem Inkassounternehmen ersetzt diesen späteren Widerspruch nicht.

Wann sollte man sich an die Verbraucherzentrale wenden?

Bei unklaren Vertragsverhältnissen, hohen Summen oder wiederholten Schreiben trotz Widerspruchs bietet die Verbraucherzentrale des jeweiligen Bundeslandes eine erste, unabhängige Einschätzung. Für die rechtliche Bewertung des konkreten Einzelfalls – etwa ob eine Forderung tatsächlich verjährt ist oder ein Vertrag wirksam zustande kam – ist im Zweifel anwaltlicher Rat sinnvoll; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Wichtiger Hinweis: Inkassounternehmen.net bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei strittigen oder unklaren Forderungen empfehlen wir eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für Verbraucherrecht.