Musterwiderspruch gegen eine Inkassoforderung

Wenn eine Inkassoforderung nicht nachvollziehbar ist, falsch berechnet wurde oder dir völlig unbekannt ist, kann ein schriftlicher Widerspruch sinnvoll sein. Die folgende Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt, kein rechtlich geprüftes Dokument für deinen Einzelfall.

Wann ein Widerspruch sinnvoll ist

Ein Widerspruch gegen das Inkassoschreiben selbst ist sinnvoll, wenn die Forderung dem Grunde oder der Höhe nach unklar, falsch oder bereits beglichen ist. Wichtig: Das ist etwas anderes als der Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid, für den eine gesetzliche Frist von zwei Wochen gilt.

Musterformulierung

[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Ort, Datum]

[Name des Inkassounternehmens]
[Adresse des Inkassounternehmens]

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum], Aktenzeichen/Referenz [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der in Ihrem Schreiben genannten Forderung in Höhe von [Betrag] Euro.

Waehle die passende Begruendung: Die Forderung ist mir nicht bekannt, ich bitte um Nachweis des zugrundeliegenden Vertrags. Oder: Die Forderung wurde bereits beglichen am [Datum]. Oder: Die Forderung ist der Hoehe nach nicht nachvollziehbar, ich bitte um Aufschluesselung.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Widerspruchs und um Übersendung der angeforderten Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

So verschickst du den Widerspruch

Verschicke den Widerspruch nach Möglichkeit per Einschreiben mit Rückschein oder zumindest so, dass du den Versand nachweisen kannst. Behalte eine Kopie für deine Unterlagen.

Achtung bei gerichtlichem Mahnbescheid

Erhältst du statt eines Inkassoschreibens einen gerichtlichen Mahnbescheid, gilt ein anderes Verfahren mit einer festen Frist von zwei Wochen für den Widerspruch, über das amtliche Formular. Diese allgemeine Vorlage ersetzt das nicht.

Wichtiger Hinweis: Inkassounternehmen.net bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei strittigen oder unklaren Forderungen empfehlen wir eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für Verbraucherrecht.