Glossar · E

Erstschreiben

Das nach § 13a RDG vorgeschriebene erste Inkassoschreiben, das bestimmte Pflichtangaben enthalten muss (u. a. Auftraggeber, Grund und Höhe der Forderung, Kostenaufschlüsselung).

Das nach § 13a RDG vorgeschriebene erste Inkassoschreiben, das bestimmte Pflichtangaben enthalten muss (u. a. Auftraggeber, Grund und Höhe der Forderung, Kostenaufschlüsselung).