Das nach § 13a RDG vorgeschriebene erste Inkassoschreiben, das bestimmte Pflichtangaben enthalten muss (u. a. Auftraggeber, Grund und Höhe der Forderung, Kostenaufschlüsselung).
Erstschreiben
Das nach § 13a RDG vorgeschriebene erste Inkassoschreiben, das bestimmte Pflichtangaben enthalten muss (u. a. Auftraggeber, Grund und Höhe der Forderung, Kostenaufschlüsselung).