Verjährung von Forderungen: Fristen im Überblick

Wie lange eine Forderung durchsetzbar ist, hängt von der Art der Forderung ab. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kannst du die Zahlung verweigern (Einrede der Verjährung), musst dich aber aktiv darauf berufen, sie tritt nicht automatisch ein.

Forderungsart Frist Rechtsgrundlage
Regelmäßige Verjährungsfrist
Gilt für die meisten Forderungen, z. B. aus Kaufverträgen, Dienstleistungen, Mieten, offenen Rechnungen. Beginn: Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat.
3 Jahre § 195 BGB
Titulierte Forderungen
Gilt für Forderungen, für die ein rechtskräftiger Titel vorliegt (Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde).
30 Jahre § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Ansprüche aus dinglichen Rechten
Gilt z. B. für Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück.
10 Jahre § 196 BGB
Gewährleistungsansprüche beim Kauf (beweglich)
Ab Ablieferung der Sache, mit Ausnahmen (z. B. Bauwerke: 5 Jahre).
2 Jahre § 438 BGB
Gewährleistungsansprüche bei Bauwerken
Ab Abnahme des Bauwerks.
5 Jahre § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Unterhaltsansprüche
Regelmäßige Frist, mit familienrechtlichen Besonderheiten im Einzelfall.
3 Jahre § 195 BGB i.V.m. Sonderregeln

Wichtig: Verjährung ist keine automatische Löschung

Eine verjährte Forderung besteht rechtlich weiter, ist aber nicht mehr gerichtlich durchsetzbar, wenn du dich auf die Verjährung berufst. Zahlst du trotzdem freiwillig, kannst du das Geld in der Regel nicht zurückfordern. Bestimmte Handlungen wie eine Teilzahlung oder ein schriftliches Anerkenntnis können die Verjährung neu beginnen lassen.

Wichtiger Hinweis: Inkassounternehmen.net bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei strittigen oder unklaren Forderungen empfehlen wir eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für Verbraucherrecht.