Folgt dem Mahnbescheid, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Er ist ein vollstreckbarer Titel, gegen den binnen zwei Wochen Einspruch möglich ist.
Vollstreckungsbescheid
Folgt dem Mahnbescheid, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Er ist ein vollstreckbarer Titel, gegen den binnen zwei Wochen Einspruch möglich ist.