Seit einer Gesetzesreform 2021 muss das erste Schreiben eines Inkassounternehmens (Erstschreiben) bestimmte Pflichtangaben enthalten. Fehlen diese, ist das ein Warnsignal.
Was Pflicht ist (§ 13a RDG)
Das Erstschreiben muss unter anderem enthalten: Name und Anschrift des Auftraggebers (des ursprünglichen Gläubigers), den Grund der Forderung (z. B. welcher Vertrag, welche Rechnung), die Forderungshöhe aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten, sowie einen Hinweis darauf, dass bei Bestreiten der Forderung eine Reaktion sinnvoll ist.
Warum das wichtig ist
Diese Pflichtangaben sollen dir eine informierte Entscheidung ermöglichen: zahlen, verhandeln oder widersprechen. Fehlen wesentliche Angaben, hast du das Recht, sie nachzufordern, bevor du reagierst.
Was du prüfen solltest
Kennst du den genannten ursprünglichen Gläubiger und den Grund der Forderung? Stimmt die Höhe mit deinen eigenen Unterlagen überein? Wurden Inkassokosten separat ausgewiesen? Bei Unstimmigkeiten ist eine schriftliche Rückfrage der richtige erste Schritt, siehe unseren Musterwiderspruch.
Wichtiger Hinweis: Inkassounternehmen.net bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei strittigen oder unklaren Forderungen empfehlen wir eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für Verbraucherrecht.