Der Zustand, in dem eine fällige Zahlung trotz Mahnung oder ohne dass eine Mahnung nötig war, nicht geleistet wurde (§ 286 BGB).
Zahlungsverzug
Der Zustand, in dem eine fällige Zahlung trotz Mahnung oder ohne dass eine Mahnung nötig war, nicht geleistet wurde (§ 286 BGB).