Die fristgebundene Möglichkeit, dem Mahnbescheid binnen zwei Wochen zu widersprechen, wodurch die Forderung streitig wird und ins reguläre Klageverfahren übergehen kann.
Widerspruch
Die fristgebundene Möglichkeit, dem Mahnbescheid binnen zwei Wochen zu widersprechen, wodurch die Forderung streitig wird und ins reguläre Klageverfahren übergehen kann.