Eine Forderung, für die bereits ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid). Sie verjährt erst nach 30 Jahren.
Titulierte Forderung
Eine Forderung, für die bereits ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid). Sie verjährt erst nach 30 Jahren.