Glossar · T

Titulierte Forderung

Eine Forderung, für die bereits ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid). Sie verjährt erst nach 30 Jahren.

Eine Forderung, für die bereits ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid). Sie verjährt erst nach 30 Jahren.