Die vertragliche oder einseitig gewährte Vereinbarung, eine fällige Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt oder in Raten zu begleichen (§ 205 BGB). Während der Stundung ist die Forderung zwar weiterhin fällig im rechtlichen Sinn, der Gläubiger verpflichtet sich jedoch, vorübergehend nicht auf sofortige Zahlung zu bestehen. Wichtig: Eine Stundung hemmt die Verjährung, verlängert die Verjährungsfrist selbst aber nicht automatisch – sie sollte daher stets schriftlich vereinbart werden, um spätere Streitigkeiten über Inhalt und Dauer zu vermeiden.
Stundung
Die vertragliche oder einseitig gewährte Vereinbarung, eine fällige Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt oder in Raten zu begleichen (§ 205 BGB). Während der Stundung ist die Forderung zwar weiterhin fällig im rechtlichen Sinn, der Gläubiger verpflichtet sich jedoch, vorübergehend nicht auf sofortige Zahlung zu bestehen. Wichtig: Eine Stundung hemmt die Verjährung, verlängert die Verjährungsfrist ... <a title="Stundung" class="read-more" href="https://inkassounternehmen.net/glossar/stundung/" aria-label="Read more about Stundung">Read more</a>