Ein Ereignis (z. B. Anerkenntnis der Schuld, Teilzahlung), das die Verjährungsfrist komplett neu beginnen lässt.
Neubeginn der Verjährung
Ein Ereignis (z. B. Anerkenntnis der Schuld, Teilzahlung), das die Verjährungsfrist komplett neu beginnen lässt.