Glossar · N

Neubeginn der Verjährung

Ein Ereignis (z. B. Anerkenntnis der Schuld, Teilzahlung), das die Verjährungsfrist komplett neu beginnen lässt.

Ein Ereignis (z. B. Anerkenntnis der Schuld, Teilzahlung), das die Verjährungsfrist komplett neu beginnen lässt.