Glossar · L

Lohnpfändung

Die Pfändung des Arbeitseinkommens eines Schuldners durch einen Gläubiger auf Grundlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§ 829, § 835 ZPO). Der Arbeitgeber wird dabei zum Drittschuldner und muss den pfändbaren Teil des Nettolohns direkt an den Gläubiger abführen. Geschützt bleibt der unpfändbare Grundbetrag nach der Pfändungstabelle (§ 850c ZPO), der sich nach Nettoeinkommen und Anzahl ... <a title="Lohnpfändung" class="read-more" href="https://inkassounternehmen.net/glossar/lohnpfaendung/" aria-label="Read more about Lohnpfändung">Read more</a>

Die Pfändung des Arbeitseinkommens eines Schuldners durch einen Gläubiger auf Grundlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§ 829, § 835 ZPO). Der Arbeitgeber wird dabei zum Drittschuldner und muss den pfändbaren Teil des Nettolohns direkt an den Gläubiger abführen. Geschützt bleibt der unpfändbare Grundbetrag nach der Pfändungstabelle (§ 850c ZPO), der sich nach Nettoeinkommen und Anzahl der Unterhaltspflichten richtet und regelmäßig angepasst wird.