Glossar · K

Kontopfändung

Die Pfändung des Bankguthabens eines Schuldners durch einen Gläubiger auf Grundlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§ 829, § 835 ZPO). Die Bank als Drittschuldnerin muss das Guthaben ab Zustellung sperren; ohne rechtzeitige Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist zunächst das gesamte Kontoguthaben betroffen.

Die Pfändung des Bankguthabens eines Schuldners durch einen Gläubiger auf Grundlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§ 829, § 835 ZPO). Die Bank als Drittschuldnerin muss das Guthaben ab Zustellung sperren; ohne rechtzeitige Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist zunächst das gesamte Kontoguthaben betroffen.