Glossar · I

Inkassounternehmen

Ein registrierter Dienstleister, der berufsmäßig Forderungen für Dritte einzieht. Die Tätigkeit ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.

Ein registrierter Dienstleister, der berufsmäßig Forderungen für Dritte einzieht. Die Tätigkeit ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.