Glossar · I

Inkasso

Der Einzug fälliger, unbestrittener oder titulierter Forderungen im Auftrag eines Gläubigers, meist nachdem eigene Zahlungserinnerungen erfolglos blieben.

Der Einzug fälliger, unbestrittener oder titulierter Forderungen im Auftrag eines Gläubigers, meist nachdem eigene Zahlungserinnerungen erfolglos blieben.