Glossar · H

Hemmung der Verjährung

Ein Umstand (z. B. Verhandlungen, gerichtliches Mahnverfahren), der den Ablauf der Verjährungsfrist vorübergehend anhält.

Ein Umstand (z. B. Verhandlungen, gerichtliches Mahnverfahren), der den Ablauf der Verjährungsfrist vorübergehend anhält.