Ein Umstand (z. B. Verhandlungen, gerichtliches Mahnverfahren), der den Ablauf der Verjährungsfrist vorübergehend anhält.
Hemmung der Verjährung
Ein Umstand (z. B. Verhandlungen, gerichtliches Mahnverfahren), der den Ablauf der Verjährungsfrist vorübergehend anhält.