Die Übertragung einer Forderung vom ursprünglichen Gläubiger an einen anderen, zum Beispiel an ein Inkassounternehmen, das die Forderung aufkauft (§ 398 BGB).
Forderungsabtretung
Die Übertragung einer Forderung vom ursprünglichen Gläubiger an einen anderen, zum Beispiel an ein Inkassounternehmen, das die Forderung aufkauft (§ 398 BGB).