Die Verrechnung einer eigenen Gegenforderung mit der geltend gemachten Forderung, wodurch beide (teilweise) erlöschen.
Aufrechnung
Die Verrechnung einer eigenen Gegenforderung mit der geltend gemachten Forderung, wodurch beide (teilweise) erlöschen.
Die Verrechnung einer eigenen Gegenforderung mit der geltend gemachten Forderung, wodurch beide (teilweise) erlöschen.
Die Verrechnung einer eigenen Gegenforderung mit der geltend gemachten Forderung, wodurch beide (teilweise) erlöschen.